BBKMS und WBV Corona Regelungen in der Spielzeit 2022-2023

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Die Ausschreibung des BBKMS sagt:

9. Spielbetrieb
Die besonderen Regelungen aufgrund der noch vorhandenen Corona-Pandemie sind dem Punkt B.9 der WBV-Ausschreibung zu entnehmen, der der aktuellen Lage zeitnah angepasst wird.

Die Ausschreibung des WBV, hier Punkt B. sagt (Stand 21.09.2022):

B.9 Besondere Regelungen aufgrund der Corona-Pandemie
B.9.1 Beendigung der Saison
Für den Fall, dass die Saison 2022/2023 nicht zu Ende gespielt werden kann, gelten die nachfolgenden Regelungen. Betrachtet wird dabei die Liga und nicht ein einzelner Verein.
B.9.1.1 Kann die Hinrunde in einer Liga nicht zu Ende gespielt werden, wird die Saison nicht gewertet.
B.9.1.2 Wurde die Hinrunde ausgetragen aber weniger als 7 (12er Liga) bzw. 9 (14er Liga) Spieltage der Rückrunde, wird nur die Hinrunde gewertet (= Abschlusstabelle).
B.9.1.3 In allen anderen Fällen wird die Tabelle zum Zeitpunkt des Abbruchs als Abschlusstabelle gewertet.
B.9.1.4 Das Präsidium kann bei Bedarf besondere Regelungen beschließen, um eine mögliche unterschiedliche Anzahl von Spielen zu berücksichtigen.
B.9.2 Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen
Die Vorgaben der zum Zeitpunkt des Spieles gültigen Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie ggfls. weitere Anforderungen der örtlichen zuständigen Aufsichtsbehörden sind einzuhalten. Ergänzend dazu gelten folgende weiteren Maßnahmen zum Hygiene- und Infektionsschutz.
B.9.2.1 Der Heimverein muss in jeder Spielhalle eine Person einweisen, die sich um die Einhaltung und Umsetzung der Hygienevorschriften kümmert. Sie dient Schiedsrichtern und Gastmannschaft als Ansprechpartner. Diese Person kann auch andere Aufgaben wahrnehmen.
B.9.2.2 Der Heimverein informiert Gastmannschaft und Schiedsrichter mindestens 2 Tage vor dem Spiel über besondere Regelungen seines individuellen Hygienekonzeptes. Dies gilt vor allem, wenn die Nutzung der Umkleidekabinen und Duschen eingeschränkt ist, besondere Ein- und Ausgänge zu verwenden sind oder Zuschauer nicht erlaubt sind bzw. für diese eine besondere Regelung gilt. Die Information sollte zentral pro Halle über TeamSL erfolgen.
B.9.2.3 Das Hygienekonzept sollte idealerweise eine Seite, maximal 2 Seiten lang sein und alle wesentlichen Punkt, die in der Halle zu beachten sind, beschreiben.
Für die Teilnehmer am Spiel darf eine Verschärfung der durch den WBV vorgegebenen Regelungen im Hygienekonzept nur aufgrund einer Allgemeinverfügung oder sonstigen Anordnung durch die kommunalen Behörden erfolgen. Dies ist bei Bedarf nachzuweisen.
B.9.2.4 Die Vorgaben des individuellen Hygienekonzeptes sind von jedem Teilnehmer am Spiel
einzuhalten.
B.9.2.5 Die Schiedsrichter haben in der Beurteilung von Hygienemaßnahmen des gastgebenden Vereins keine besonderen Rechte und Pflichten.
B.9.3 Besondere Spielvorschriften
Für die Durchführung von Spielen während der Covid19-Pandemie sind besondere Regelungen notwendig, um die Möglichkeit einer Übertragung soweit es geht zu reduzieren. Dazu trägt jeder Teilnehmer am Spiel seinen persönlichen Teil bei.
B.9.3.1 Ein Teilnehmer am Spiel, der erkältungstypische Krankheitssymptome wie z.B. Husten, Schnupfen oder Fieber aufweist, darf weder zum Spiel anreisen noch in der Halle sein. Dabei handelt jeder eigenverantwortlich zum Schutz der anderen. Sollte bei einem Teilnehmer am Spiel eine chronische Erkrankung (z.B. Asthma, Allergien, Sinusitis) bekannt sein, kann er eine ärztliche Bestätigung mit sich führen, um Missverständnissen vorzubeugen.
B.9.3.2 Liegt ein positiver Testnachweis in einer Mannschaft vor, ist die Spielleitung unverzüglich vom Verein zu informieren.
B.9.3.3 Liegt ein positiver Testnachweis vor, darf der Spieler nicht am Spiel teilnehmen. Gleiches gilt für einen Spieler, der sich nach den geltenden Bestimmungen des Landes NRW in Quarantäne oder Isolation begeben muss oder sich noch in Quarantäne oder Isolation befindet. Tut er dies dennoch, erfolgt grundsätzlich eine Spielverlustwertung in Verbindung mit § 31 DBB-Spielordnung.
B.9.3.4 Liegt ein positiver Testnachweis vor, dann ist das Spiel durch die Spielleitung in folgenden Fällen abzusagen
a) Im Zeitraum bis 4 Tage vor dem Spiel wurden bereits 2 andere Spieler dieser
Mannschaft zum ersten Mal positiv getestet.
b) Im Zeitraum bis 6 Tage vor dem Spiel wurden bereits 3 andere Spieler dieser Mannschaft zum ersten Mal positiv getestet.
Bei der Bewertung, wann zum ersten Mal eine positive Testung vorlag, wird ausschließlich der Zeitraum bis 8 Tage vor dem Spiel betrachtet.
Die Spielleitung kann ihre Entscheidung davon anhängig machen, dass entsprechende Nachweise in geeigneter Form beigebracht werden.
B.9.3.5 Sind mehr als 5 Spieler einer Mannschaft gleichzeitig aufgrund einer behördlichen Anordnung oder Bestimmung in Quarantäne, werden alle Spiele dieser Mannschaft für den Zeitraum durch die Spielleitung abgesagt. Die Spielleitung ist vom Verein unverzüglich über das Vorliegen des Umstands zu informieren. Im Zweifel ist ein geeigneter Nachweis zu erbringen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Quarantänen von Reiserückkehrern
aus Risikogebieten.
B.9.3.6 Bei der Bewertung der notwendigen Anzahl nach B.9.3.5 werden auch Spieler berücksichtigt, die im Zeitraum bis 4 Tage vor dem Spiel aus Quarantäne entlassen worden sind, Voraussetzung ist, dass sie sich aufgrund einer eigenen Infektion in Quarantäne befunden haben. Spieler, die sich als Kontaktperson in Quarantäne befunden haben, werden ab dem Tag ihrer Freitestung nicht mehr bei der Berechnung berücksichtigt.

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